Die gemeinnützige Werkstatt für angepasste Arbeit GmbH ist Trägerin der sechs anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen im Stadtgebiet Düsseldorf. Gesellschafter sind die Landeshauptstadt Düsseldorf, die 75% der Gesellschafteranteile hält, und die Bundes-arbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG SELBSTHILFE) mit 25% der Gesellschafteranteile. Die Geschäftsführung unterliegt der Kontrolle durch einen Verwaltungsrat, der sich aus 5 Vertretern der Stadt Düsseldorf und 4 Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaft zusammensetzt. Die wfaa ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband.
Die Aufgabe bestimmt das Konzept
Die Aufgaben der wfaa, als von der Bundesagentur für Arbeit anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, sind im § 136 des SGB IX festgelegt und beschrieben. Sie setzt das Recht auf Integration und Rehabilitation der hier Beschäftigten um. Als Bildungseinrichtung und Zweckbetrieb für Menschen mit Behinderung setzt die wfaa dabei auf die bewährte Partnerschaft mit Industrie, Handwerk, Handel und Verwaltung. Gleichzeitig versteht sie sich als Interessenvertretung behinderter Mitmenschen. Die praktische Umsetzung der gesetzlich verbrieften Aufgabenstellung gestaltet die Werkstatt für angepasste Arbeit in 6 Zweigbetrieben und an 5 Verkaufsstellen mit jeweils unterschiedlichen Leistungsangeboten. Im Rahmen der gesellschaftlichen Aufgabe werden durch die Menschen mit Behinderung in der wfaa produktive Arbeiten oder Dienstleistungen erbracht.
Der Auftraggeber kann gemäß § 140 SGB IX von der im Rahmen des Auftrags berechneten Arbeitsleistung bis zu 50 % auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.
Die wfaa ist vom Finanzamt Düsseldorf-Süd als gemeinnützig anerkannt.