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  Arbeitsbereich: Individuelle Betreuung und Förderung
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Im Arbeitsbereich verfügt die wfaa über ein breites Angebot an Arbeitsplätzen, um Art und Schwere der Behinderung, der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit, Entwicklungsmöglichkeit sowie Eignung und Neigung der Menschen mit Behinderung Rechnung zu tragen.


Die Beschäftigten im Arbeitsbereich der wfaa stehen - wie vom Gesetzgeber gemäß § 138 SGB IX vorgesehen - in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis.

Die Arbeitsplätze entsprechen den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Auf die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung wird jedoch individuell Rücksicht genommen.

Menschen mit Behinderung haben eine hohe Motivation, Leistungsbereitschaft und Kontinuität. Arbeitsbegleitend werden Maßnahmen durchgeführt, um die vorhandene und erworbene Leistungsfähigkeit sowie die Weiterentwicklung der Persönlichkeit zu erhalten oder zu fördern.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Regelfall 35 Stunden. Die wfaa zahlt dem Beschäftigten ein der individuellen Leistung angemessenes Entgelt. Dieses besteht aus einem einheitlichen Grundbetrag und einem Steigerungsbetrag. Die Teilnehmer im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich und die Beschäftigten im Arbeitsbereich sind im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung versichert.




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