Das Team „Begleitender Dienst“ besteht aus SozialpädagogInnen, SozialarbeiterInnen, ErgotherapeutInnen und SportlehrerInnen, die sich in erster Linie der Anliegen der Beschäftigten, der Gruppenleiter und Abteilungsleiter annehmen.
Beratung
Eine Reihe von Tätigkeiten, die vertrauensvoll und mit großer Sorgfalt durchgeführt werden müssen, da es sich in der Regel um sehr persönliche Angelegenheiten der Menschen mit Behinderungen handelt, erfordern die individuelle Beratung durch geschultes Personal. Oft lassen sich Schwierigkeiten nicht allein durch Gespräche mit den Beteiligten in der Werkstatt lösen. Deshalb pflegen die Mitarbeiter des Begleitenden Dienstes auch intensive Kontakte zu Eltern und anderen Angehörigen, gesetzlich bestellten Betreuern sowie Mitarbeitern der Wohnheime.
Die „Hilfe zur Selbsthilfe“ steht dabei im Mittelpunkt der Beratungsarbeit. Die Menschen mit Behinderungen erhalten genau so viel Unterstützung, dass sie ihre Alltagsprobleme nach ihren individuellen Möglichkeiten weitgehend selbständig lösen können. Die Zusammenarbeit mit den Gruppenleitern ist von besonderer Bedeutung, um die alltäglichen kleinen und großen Krisen zu bewältigen. So berät der Begleitende Dienst bei akuten Problemen. Solche Probleme sind z.B. Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz, seelische Krisen, Trauerfälle, Depression und Alkoholkonsum.
Neue Beschäftigte
Der Begleitende Dienst sorgt auch dafür, dass Interessierte mit den gewünschten Informationen versorgt werden. Er pflegt Kontakt zu Rehabilitationseinrichtungen, Eltern und Schulen und vermittelt Schülerpraktika und Hospitationen in der Werkstatt.
Im Vorfeld der Aufnahme ist eine Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern, wie der Agentur für Arbeit, dem Landschaftsverband Rheinland und den Sozialversicherungsträgern notwendig, da diese als Kostenträger die Maßnahmen in der Werkstatt finanzieren.
Vor der Aufnahme eines Menschen mit Behinderung muss ein Entscheidungsgremium – der Fachausschuss – zustimmen. Der Fachausschuss entscheidet ferner über die weitere Entwicklung des Menschen in der Werkstatt. Für die Koordination und Entscheidungsvorbereitung des Fachausschusses ist der Begleitende Dienst verantwortlich.
Neben den oben aufgeführten Tätigkeiten ist Dokumentation ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit des Begleitenden Dienstes.