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Werkstattrat

Mit der Verabschiedung des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches 2001 und Inkrafttreten der Werkstättenmitwirkungsverordnung vom 25.06.2001 wurde bundesweit die Mitwirkung in Werkstätten erstmalig auch gesetzlich geregelt.
Der Werkstattrat vertritt die im Arbeitsbereich Beschäftigten aber auch die Interessen
der Teilnehmer im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich. 

Vorsitzende des Werkstattrates

Dafni Emmanouilidou

Stellvertretender Vorsitzender des Werkstattrates

Werner Hartmann