Corona-Update- 23.02.2021, 15.30 Uhr
Alle Betriebsstätten der WfaA sind geöffnet. Alle Mitarbeitenden können wie bisher, unter Einhaltung der bestehenden Hygieneregeln, in der WfaA arbeiten. Mitarbeitende mit Infektionsängsten bitten wir, sich an ihre Sozialen Dienste zu wenden. Es geht weiterhin darum, die Hygienemaßnahmen so gut wie möglich umzusetzen und alles in allem sehr sorgsam und umsichtig anzugehen. Abstand halten – Maske tragen wo Abstände nicht eingehalten werden können – Hände desinfizieren – regelmäßig Lüften.
Corona Testungen – verpflichtend auch in der Werkstatt
Mit Datum 05.02.2021 wurde die Corona-Testverordnung angepasst. Ebenso wurde die Allgemeinverfügung Eingliederungshilfe neu veröffentlicht.
Seit Anfang Februar sind alle Mitarbeiter*innen und Beschäftigte der Werkstätten für Menschen mit Behinderung in die Regeltestungen eingebunden.
Alle müssen mindestens einmal wöchentlich getestet werden. Dieses gilt nur für die Beschäftigten, die nicht über die Wohneinrichtungen getestet werden.
Wir werden neben dem Abstrich-Verfahren über die Nase auch einen Speichelsputum-Testverfahren anwenden. Diese ist für viele Beschäftigte, vor allem Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen, das besser anzuwendende Testverfahren. Für die Beschäftigten, die eine entsprechende gesetzliche Betreuung haben, muss die Einwilligungserklärung vorliegen.
–> DOWNLOAD Einwilligungserklärung Corona-Test
Impfstrategie
Die Vertreter der ‚Freien Wohlfahrtspflege NRW‘ und das – Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) beraten gerade darüber, wie auch die Beschäftigten in den Werkstätten geimpft werden können.
Erste Planungen sehen vor, dass Mitarbeiter und Beschäftigte beginnend ab Mitte März ein Impfangebot erhalten sollen.
Es ist noch nicht geklärt, ob die Impfungen vor Ort, also in den Werkstätten, stattfinden werden.
Für uns ist wichtig zu erfahren, wer von den Beschäftigten und Mitarbeiter*innen das Impfangebot wahrnehmen möchte.
Wir bitten daher alle Beschäftigten und Mitarbeiter*innen, die das Impfangebot wahrnehmen möchten und sich noch nicht angemeldet haben, sich umgehend anzumelden. Die Unterlagen dazu sind bei den Begleitenden Diensten an den Standorten vorhanden und hier nachfolgend abrufbar. Da noch nicht klar ist, welcher Impfstoff zum Einsatz kommt, sollte für beide Impfstoffarten je eine Erklärung abgegeben werden.
Wir bitten Sie, die Unterlagen für die Beschäftigten bis zum 5. März bei uns einzureichen.
Wenn Sie an der Schutzimpfung gegen Covid-19 interessiert sind:
- füllen Sie den Anamnesebogen für beide möglichen Impfstoffe vollständig aus
- füllen Sie das Aufklärungsblatt für beide möglichen Impfstoffe aus
- geben Sie die Unterlagen in der Werkstatt ab.
–> DOWNLOAD Anamnesebogen (Vektor-Impfstoff)
–> DOWNLOAD Anamnesebogen (mRNA-Impfstoff)
–> DOWNLOAD Aufklärungsblatt (Vektor-Impfstoff)
–> DOWNLOAD Aufklärungsblatt (mRNA-Impfstoff)
Dritte dürfen die Werkstatt nur noch betreten, wenn sie einen negativen Covid-Test vorweisen können.
Dritten, also Betriebsfremden, ist ein Covid-Test anzubieten. Wenn diese sich weigern, ist der Zutritt zu verweigern, außer sie können eine Bescheinigung über einen durchgeführten Corona-Test vorlegen, der weniger als 72 Stunden alt ist. Dies gilt sowohl für Eltern, Angehörige von Beschäftigten, Therapeuten, Handwerker und auch für die Fahrer der Zubringerdienste.
Aufgrund der Corona-Schutzverordnung sind sowohl unser Café Südpark, der Minigolfplatz und der Bauernhof Südpark geschlossen.
Der Hofladen ist geöffnet.
Wir werden an dieser Stelle auf jeden Fall weiter informieren.
Bleiben Sie gesund!
Aktuelles
Sie gingen hin und her mit der Gesetzgebung, bis ein Verbot schließlich in ordnungsgemäßer Weise zurück in 1921 gebracht wurde. Im Gegensatz zu anderen Gesetzen Stand dieses Verbot bis zum Ende des Jahrtausends. Wichtig ist, dass das Schweizer Recht an dieser Stelle zwischen arcade-spielen und Glücksspielen differenziert. Seit diesem Punkt können land casinos im ganzen Land gefunden werden, obwohl Ihre zahlen nicht überwältigend sind.
Die nächste große änderung kam 2019, als die Schweiz Ihre glücksspielgesetzgebung erneut änderte. Heutelegale online casinos können nur casino-Unternehmen, die von der Schweizer Regierung zertifiziert wurden, legal im Land tätig sein. Es wird interessant sein zu sehen, ob dies eine Entwicklung ist, die wie das Verbot von 1921 anhält, oder sich in der Zeit verliert, wie die vielen, die davor gekommen sind. Die jüngsten politischen Verschiebungen mögen für Schweizer Spieler komplizierte Dinge haben, aber es gibt nichts Komplexes über die offensichtliche Liebe des Landes zu casino-spielen. Natürlich gibt es eine riesige Menge an Spieloptionen zur Auswahl und wir konnten Sie nicht alle hier abdecken. Also, wir werden stattdessen drei beliebte Beispiele auswählen, um Ihnen eine Vorstellung davon zu geben, was in online-casinos in der Schweiz verfügbar ist.
Produkte
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Wir ermöglichen Menschen mit geistiger, körperlicher, lern- oder sonstiger Behinderung eine Wiedereingliederung in das berufliche Leben.
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