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Aufgaben der WfaA

Die Aufgaben von Werkstätten sind im SGB IX festgelegt und beschrieben: In erster Linie setzt die WfaA das Recht der hier beschäftigten Menschen mit Behinderungen auf Arbeit, Integration und Rehabilitation um. Nach erfolgten Eingliederungsmaßnahmen bieten wir unseren Beschäftigten im Berufsbildungsbereich, in unseren Produktions-und Dienstleistungsbetrieben sowie auf betriebsintegrierten Arbeitsplätzen bei der Überleitung auf den ersten Arbeitsmarkt, Teilhabe am Arbeitsleben und berufliche Weiterbildung. Dabei setzen wir auf die bewährte Partnerschaft mit Industrie, Handwerk, Handel und Verwaltung.

Zunehmend versteht sich unsere Werkstatt als Kompetenzzentrum für die berufliche Teilhabe am Arbeitsmarkt, in dem neben der herkömmlichen Werkstatttätigkeit auch Qualifizierung der Beschäftigten in Orientierungs- und Bildungsmaßnahmen, in Integrationsprojekten sowie in individuellen betrieblichen Qualifizierungen für behinderte Menschen mit Unterstützungsbedarf durchgeführt werden. Und schließlich sieht sich die WfaA als gesellschaftspolitischer Akteur auch als Interessenvertretung behinderter Mitmenschen.