Seite auswählen
=

Begleitender Dienst

Der Begleitende Dienst der WfaA besteht aus SozialpädagogInnen, SozialarbeiterInnen, ErgotherapeutInnen und Sportlehrern und arbeitet darüber hinaus mit niedergelassenen therapeutischen Praxen zusammen. Da auch der Bereich der Pflegetätigkeiten in Werkstätten immer mehr an Bedeutung gewinnt, gehört die Entwicklung einer Pflegestruktur zu den neuen Aufgaben des Begleitenden Dienstes.

Die SozialpädagogInnen und SozialarbeiterInnen stehen den Menschen mit Behinderung beratend zur Seite mit dem Schwerpunkt „Hilfe zur Selbsthilfe“. Daneben sind sie Ansprechpartner für die anderen Fachkräfte der Werkstatt, sowie alle externen Personen die mit der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung befasst sind. Bei Themen die über den beruflichen Alltag hinaus gehen ist der Begleitende Dienst unterstützend tätig. Zum Aufgabengebiet des Begleitenden Dienstes gehören unter Anderem die:

– Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Aufnahme in die Werkstatt

– Mitwirkung bei der Auswahl des Arbeitsplatzes

– Begleitung beim Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt

– die Organisation von Schulpraktika

– Hilfestellung im sozialen Umfeld der behinderten Mitarbeiter

– Kontakte zu anderen Institutionen (z.B. Leistungsträger, Schulen, Betreuungsstellen usw.)

– Organisation und Durchführung des Teilhabeplanverfahrens