Rehabilitation, Berufliche Bildung und Wiedereingliederung
Wir bieten Ihnen als Schulabgänger oder jemand, der noch nicht gearbeitet hat, gerne unsere Hilfe an.
Melden Sie sich für einen ersten Termin bei unserem Beratungsteam:
Teilhabe am Arbeitsleben
Die WfaA hilft dabei, die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit des Menschen mit Behinderung zu entwickeln.
Berufliche Bildung
Die Rehabilitationsmaßnahme dient dem Wiedereinstieg ins Berufsleben oder auch den ersten Schritten ins Berufsleben überhaupt.
Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich
Über welche Fähigkeiten verfügen Sie? Gemeinsam ermitteln wir Ihre möglichen Tätigkeiiten bei der WfaA.
Heilpädagogischer Arbeitsbereich und Fördergruppen
Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderungen benötigen individuelle Förderung, erhöhte Pflegeleistungen und einen intensiven Betreuungsaufwand.
Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Viele Menschen mit Behinderung fühlen sich nach der individuellen Förderung in der WfaA bereit für die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Die Fachkräfte
Um ihrem Integrations- und Rehabilitationsauftrag gegenüber den Menschen mit Behinderung ebenso gerecht werden zu können wie den Anforderungen ihrer Auftraggeber, verfügt die wfaa über viele gut ausgebildete Fachkräfte.
Begleitender Dienst
Der Begleitende Dienst der WfaA besteht aus SozialpädagogInnen, SozialarbeiterInnen, ErgotherapeutInnen und Sportlehrern und arbeitet darüber hinaus mit niedergelassenen therapeutischen Praxen zusammen.
Arbeitsbegleitende Maßnahmen
Die arbeitsbegleitenden Maßnahmen der wfaa dienen dem Ziel, die soziale Eingliederung, die Persönlichkeitsentwicklung sowie die ganzheitliche Gesundheitsförderung der Beschäftigten zu unterstützen.
Werkstattrat
der Teilnehmer im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich.
AZAV- Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung
Alle Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung müssen ab 1. Januar 2013 eine Zulassung entsprechend der ‚Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung‘ (AZAV) besitzen. Dazu gehören auch die Träger, die allgemeine und besondere Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben entsprechend SGB III erbringen. Dementsprechend werden auch das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderung zertifiziert.
Sehen Sie hier unsere entsprechende Zertifizierung bzw. Zulassung als Fachkundige Stelle: